Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen Volkmann & Partner Rechtsanwälte (nachfolgend "Kanzlei") und ihren Mandanten.

§2 Mandatsverhältnis und Leistungsumfang

(1) Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch die Kanzlei zustande. Bis zur Auftragsannahme bleibt die Kanzlei in ihrer Entscheidung über die Mandatsannahme frei.

(2) Der Umfang der anwaltlichen Leistung wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Die vereinbarte Tätigkeit ist keine Erfolgsschuld, sondern eine Dienstleistung.

§3 Pflichten der Kanzlei

(1) Die Kanzlei wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

(2) Die Kanzlei ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was der Kanzlei in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist.

§4 Pflichten des Mandanten

(1) Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei nach Kräften zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

(2) Der Mandant hat insbesondere alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

§5 Vergütung

(1) Die Vergütung der Kanzlei richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Vereinbarung (Vergütungsvereinbarung) getroffen wird.

(2) Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere Gebühren als im RVG vorgesehen vereinbart, ist die Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie in Schriftform (§ 126 BGB) geschlossen worden ist.

§6 Haftung

(1) Die Haftung der Kanzlei aus dem zwischen ihr und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 1.000.000,00 € beschränkt.

(2) Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 51a Bundesrechtsanwaltsordnung nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung.

§7 Schlussbestimmungen

(1) Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.